132. ordentlichen Generalversammlung der WWZ AG

Generalversammlung

Nach einem schwierigen Vorjahr blickt die WWZ-Gruppe auf ein gutes Geschäftsjahr 2023 zurück. Der Verwaltungsrat beantragt eine unveränderte ordentliche Dividende von 33 Franken pro Aktie.

Die Unsicherheiten in der Energiebranche waren nach der Energiekrise im letzten Jahr mit der Strommangellage und den hohen Preisen gross. Mittlerweile haben sich die Energiemärkte beruhigt. WWZ hat im Berichtsjahr weiter in den Aufbau der CO₂-neutralen Fernwärme und in die Sektorkopplung investiert. Nebst den beiden Energieverbunden Circulago und Ennetsee, die in Betrieb sind, steht ein weiterer Verbund in Steinhausen vor dem Baubeginn. WWZ ist mit ihrer Geschäfts- und Investitionsstrategie langfristig orientiert und leistet mit den Energieverbunden einen sehr grossen Beitrag an die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz im Kanton Zug.

Donnerstag, 16. Mai 2024 in der Bossard Arena in Zug
Türöffnung: 14.30 Uhr
Beginn: 16.00 Uhr

Traktanden

1. Genehmigung des Finanzberichts (inkl. Lagebericht), der Konzernrechnung und der Jahresrechnung 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Finanzberichts (inkl. Lagebericht), der Konzernrechnung und der Jahresrechnung 2023.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Gewinnvortrag CHF 452'692

Reingewinn der WWZ AG CHF 29'289'151

Verfügbarer Gewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF 29'741'843

Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren Gewinn wie folgt zu verwenden:

Brutto-Dividende (vor Steuern und Abgaben) von CHF 33 je dividendenberechtigte Aktie CHF -16'400'967

Zuweisung an die beschlussmässigen Gewinnreserven CHF -13'000'000

Vortrag auf neue Rechnung CHF 340'876

3. Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt, jedem seiner Mitglieder sowie jedem Mitglied der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

4. Wahlen

4.1 Wiederwahl in den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der folgenden Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren:

4.1.1 Frank Boller

4.1.2 Walter Lipp

4.1.3 Andreas Widmer

4.2 Wahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG, Zug, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2024.

5. Teilrevision der Statuten

Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten der WWZ AG zu ändern, um die Anforderungen der auf den 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des Schweizerischen Aktienrechts zu erfüllen und für aussergewöhnliche Situationen wie Pandemien besser gerüstet zu sein.

Der derzeitige und der neu vorgeschlagene Wortlaut aller Artikel, deren Änderung beantragt wird, finden Sie unter Downloads.

5.1 Aktienkapital und Aktienstruktur Änderung von Artikel 3

Erläuterung

Mit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit von Inhaberaktien stark eingeschränkt. Mit der vorgeschlagenen Anpassung wird der neuen Rechtslage Rechnung getragen und die Möglichkeit zur Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien aus den Statuten gestrichen.

5.2 Generalversammlung Änderung von Artikel 7, 8, 9, 12, 13 und Einführung von Artikel 10

Erläuterung

Mit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber diverse Änderungen rund um die Generalversammlung vorgenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen führen diese gesetzlichen Anpassungen in den Statuten der WWZ AG nach.

5.3 Virtuelle Generalversammlung Einführung von Artikel 11

Erläuterung

Mit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Durchführungsmodalitäten für die Generalversammlung liberalisiert. Mit dem vorgeschlagenen Artikel schafft WWZ die Möglichkeit, Generalversammlungen zukünftig auch virtuell durchführen zu können.

Da WWZ allerdings auch zukünftig beabsichtigt, die Generalversammlung im Grundsatz physisch durchzuführen, enthält der vorgeschlagene Wortlaut in Abweichung von der gesetzlichen Standardregelung bereits eine Einschränkung, insofern eine virtuelle Generalversammlung nur durchgeführt werden kann, «sofern besondere Umstände eine physische Durchführung erheblich erschweren oder verunmöglichen würden».

5.4 Verwaltungsrat Änderung von Artikel 14, 15 und 17

Erläuterung

Mit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber diverse Änderungen rund um den Verwaltungsrat vorgenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen führen diese gesetzlichen Anpassungen in den Statuten der WWZ AG nach.

5.5 Geschäftsbericht, Geschäftsjahr, Reserven und Dividenden Änderung von Artikel 21 und 22

Erläuterung

Mit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber diverse Änderungen rund um die Reserven und Dividenden vorgenommen und neue Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung eingeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen führen diese gesetzlichen Anpassungen in den Statuten der WWZ AG nach.

5.6 Liquidation und Bekanntmachungen Änderung von Artikel 23 und 24

Erläuterung

Der Konzessionsvertrag vom 28. September 1998 sah vor, dass die Gemeinde Zug im Falle einer Kündigung des Konzessionsvertrags die Aktiven und Passiven der WWZ AG zu übernehmen hatte, falls kein neuer Vertrag abgeschlossen werden konnte. Eine vergleichbare Bestimmung findet sich im aktuellen Konzessionsvertrag mit der Stadt Zug nicht mehr, weshalb die entsprechende Passage auch aus den Statuten der WWZ AG entfernt werden sollte.

Mit der Anpassung der Bestimmungen zu den Bekanntmachungen werden den Veränderungen rund um das Zuger Amtsblatt Rechnung getragen. Dieses erscheint seit dem 1. Januar 2023 nur noch digital, womit eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt die gleiche Zielgruppe erreicht wie das kantonale Amtsblatt. Die Möglichkeit zur Mitteilung per E-Mail oder anderen elektronischen Medien wird ergänzt, um Aktionären zu ermöglichen, zukünftig Publikationen der Gesellschaft auch elektronisch zu erhalten.